ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Fahrtaufnahmevertrag

Stand 22. März 2024

I. GELTUNGSBEREICH

1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem Mietwagenunternehmen/Schulbus-/Fahrten für Menschen mit Behinderung geschlossen werden, sofern diese die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen. Diese AGB hängen deutlich und allgemein sichtbar in den Geschäftsräumen aus und werden im Internet auf der Homepage veröffentlicht und sind von dem Gast oder Auftraggeber zu jeder Zeit abrufbar. Auf Wunsch werden diese auch per E-Mail übermittelt!

2. Diese Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Verträge über die Mietweise Buchung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung (Taxi/Mietwagen), hier geführt durch die Fa. Hohenloher Fahrservice, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Mietwagenunternehmens.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

4. Fehler und oder nicht zulässige AGB Bereiche entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung durch den Auftraggeber!

 

II. VERTRAGSABSCHLUSS; -PARTNER; -HAFTUNG; VERJÄHRUNG

1. Der Vertrag kommt durch die persönliche Annahme des Antrags des Kunden durch das Mietwagenunternehmen hier „Hohenloher Fahrservice“ zustande. Dem steht es frei:

 

  • a. die Fahrtreservierung schriftlich zu bestätigen
  • b. die vereinbarten Fahrpreise zu annullieren und zu jederzeit wieder zu ändern
  • c. die Fahrt Abzulehnen
  • d. ein Fahrzeug nach eigenem Wahl einzusetzen

Es besteht keine Beförderungspflicht. Das Mietwagenunternehmen kann seine Kunden frei wählen. Bei Störung des Fahrbetriebes durch die Kunden jederzeit die Fahrt abbrechen, die Kosten trägt der Fahrgast/Besteller.

2. Vertragspartner sind das Mietwagenunternehmen – hier Hohenloher Fahrservice – und der Auftraggeber. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Mietwagenunternehmen gegenüber zusammen mit dem Auftraggeber als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Fahrtenaufnahmevertrag, sofern dem Mietwagenunternehmen eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Das Mietwagenunternehmen haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Mietwagenunternehmens beschränkt.

4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden max. innerhalb von 1 Monat nach Buchung.

5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Mietwagenunternehmens auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

 

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

1. Das Mietwagenunternehmen ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Fahrzeug/Fahrzeuge frei zuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Fahrt und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Mietwagenunternehmens zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Mietwagenunternehmens an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von zur Zeit von 19% bzw. bei Schulkindern 7% ein. An den Festpreisen wird sich dennoch nichts ändern/keine Rabatte erteilt/keine Rückerstattungen durchgeführt.

4. Die Preise können vom Mietwagenunternehmen ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Fahrten, Anzahl der Fahrgäste, Zeiten und der Fahrstrecke wünscht, und das Mietwagenunternehmen dem zustimmt oder diese ohne vorherige Abstimmung ändert

5. Rechnungen des Mietwagenunternehmens ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ohne Abzug innerhalb von 14 Werktagen ab Zugang der Rechnung zahlbar. Das Mietwagenunternehmen ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Mietwagenunternehmen berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % bzw. 8% über dem Basiszinssatz zu berechnen und den Vertrag zu beenden, der vereinbarte Festpreis ist dann ausnahmslos ungültig und es gilt der Standard Tarif zu errechnen mit 3,90 € pro km zzgl. Anfahrt in km und Abfahrt in km. Dieser Vereinbarung stimmt jeder Kunde ausnahmslos mit seiner Reservierung zu. Verträge oder Zahlungsvorgaben vom Auftraggeber sind nicht relevant und verpflichten den Dienstleister Auftragnehmer und Erfüller nicht, diese zu Akzeptieren und oder als verpflichtend anzunehmen. Jeder Auftraggeber stimmt diesen AGB mit der Buchung jeglicher Fahrdienstleistung ausnahmslos zu! Rechnungen an Behörden sowie Firmen sind ebenfalls nach 14 Tagen an den Hohenloher Fahrservice zu zahlen, andernfalls wird die Gesamtsumme sofort in Bar fällig, alle Fahrten werden dann umgehend eingestellt bzw. müssen sofort in Bar gegen Quittung bezahlt werden. Alle Auslagen sowie Verzugszinsen auf Dauer gebuchte Fahrten zzgl. Ausfallkosten für die gesamt vereinbarte Dauer sind vom Kunden/Auftraggeber zu leisten. Dieser erklärt sich mit seiner Reservierung damit einverstanden. Der Auftraggeber ist für alle Auslagen/Kosten des Fahrunternehmens verantwortlich welche durch Verzug/nicht Zahlung/verspätete Zahlung/behördliche oder gesetzliche Änderungen eintritt, solange diese nicht schon im Vorfeld hätte abgewendet werden können.

6. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens durch das Mietwagenunternehmen ist vorbehalten.

7. Das Mietwagenunternehmen ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden müssen auf die Gesamtdauer der vetraglich vereinbarten Zeit mindestens 50% der Jahressumme betragen

8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Mietwagenunternehmen aufrechnen oder mindern.

 

IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN
(ABBESTELLUNG, STORNIERUNG, MITSCHNITT DER TELEFONISCHEN GESPRÄCHE, VERUNREINIGUNG ODER BESCHÄDIGUNG DES PKW´S)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Mietwagenunternehmen geschlossenen Vertrag (mündlich, fernmündlich, oder schriftlich) bedarf der schriftlichen Zustimmung des Mietwagenunternehmens. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Mietwagenunternehmens oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Sollte der Kunde nicht zu den vereinbarten Treffpunkt erscheinen ist dieser verpflichtet die Wartezeit inkl. Fahrpreis in voller Höhe zu leisten.

2. Sofern zwischen dem Mietwagenunternehmen und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Mietwagenunternehmens auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Mietwagenunternehmen ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Mietwagenunternehmen oder eine von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

3. Bei von Kunden nicht in Anspruch genommenen Fahrten hat das Mietwagenunternehmen die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Fahrzeuge sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4. Dem Mietwagenunternehmen steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren.

5. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen.

6. Das Mietwagenunternehmen ist angehalten, das Fahrzeug bei nicht in Anspruch genommener Fahrt nach Möglichkeit anderweitig zu besetzen. Das ist nur bei rechtzeitigen Stornierungen möglich da hier ausschließlich auf Vorbestellung gebucht wird!

7. Bis zur anderweitigen Vergabe des freien Mietfahrzeugs hat der Auftraggeber für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen.

8. Bei Stornierung werden 100% der Fahrt berechnet. Bis zu 14 Tage vorher ist die Stornierung kostenfrei, nur in Verbindung mit einer schriftlichen Bestätigung vom Mietwagenunternehmen. Nur wenn vom Auftraggeber nachgewiesen werden kann, dass die Stornierung tatsächlich nicht abwendbar ist, kann die Stornierung auch später kostenlos auf möglicher Kulanz durchgeführt werden.

9. Sämtliche Buchungen werden bis zur Vollendung der Reservierung gespeichert. Der Kunde stimmt den AGBS mit der Buchung jederzeit zu, auch ohne darauf im Geprächs/E-Mail-Verlauf hingewiesen zu werden, da jeder sich die AGB vor der Buchung bzw. Anfrage durchlesen kann. Ferner stimmt der Kunde zu, dass die Buchung/E-Mail-Verkehr/WhatsApp usw. als Beweismittel eingesetzt werden darf. Dies gilt für Anrufe/Email/Whatsapp/Faceboock und jegliche Art der möglichen Kommunikationsmöglichkeiten. Eine Stimmaufzeichnung wird nicht durchgeführt. Eine langfristige Speicherung ist nicht vorgesehen und wird sofort nach Beendigung der Buchung gelöscht..

10. Die Speicherung von Kundendaten werden alle nach den Vorgaben der EU Datenschutzverordnung behandelt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden diese langfristig gespeichert. In allen anderen Fällen werden diese sofort nach Beendigung des Auftrags restlos gelöscht.

11. Verunreinigung oder Beschädigung jeglicher Art an und in den Fahrzeugen sind vom Kunden in voller Höhe zu leisten, bei Erbrochenem oder ähnlichen körperlichen Ausscheidungen ist eine Sofortzahlung in Höhe von 650,00 € zzgl. Fahrpreis vor Ort fällig. Nach professioneller Reinigung des Fahrzeugs muss der Ausfallbetrag für das Fahrzeug sowie zusätzlichen Kosten in Bar bezahlt werden. Beschädigungen-/Verschmutzungen durch Minderjährige haften Eltern/Erziehungsberechtigte/Vormund/Auftraggeber für diese.

12. Wartezeiten die nicht vorher schriftlich bei der Buchung vereinbart waren oder jegliche Art der Verzögerung/nicht verreinbarte zusätzliche Strecken werden auf den Fahrpreis dazu gerechnet.

 

V. RÜCKTRITT DES MIETWAGENUNTERNEHMENS

1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Mietwagenunternehmen in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Fahrten vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Mietwagenunternehmen auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, so ist das Mietwagenunternehmen ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Mietwagenunternehmen berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Mietwagenunternehmen nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Hier ein paar Beispiele:

 

  • a.) Wetterbedingte Störungen (Sturm, Überflutungen, Schnee und Glatteis) Unruhen, Stauungen des Verkehrs, Unfälle, Pandemien, Gesundheitsgefährdenden und auch Verbreitenden Krankheitserregern.

  • b.) Wenn Fahrten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks.

  • c.) Das Mietwagenunternehmen begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Fahrt den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Mietwagenunternehmens zuzurechnen ist.

  • d.) Der Kunde verpflichtet sich, das Mietwagenunternehmen unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, dass die Leistungsbedingungen, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Mietwagenunternehmen zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Mietwagenunternehmen aufweisen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Mietwagenunternehmens.

  • e.) Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung, hat das Mietwagenunternehmen das Recht, die Fahrt abzusagen und Schadensersatz in angemessener Höhe einschließlich sämtlicher Auslagen zu verlangen.

  • f.) Ein Verstoß gegen Ziffer I Absatz 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt.

4. Das Mietwagenunternehmen hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts in Kenntnis zu setzen, wenn dies durch den Kunden erfragt wird.

5. Bei berechtigtem Rücktritt des Mietwagenunternehmens entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Bei Schadensersatzansprüchen des Mietwagenunternehmens gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber haftet ebenfalls für Ausfälle in voller Höhe die durch nicht vorhersehbaren Umständen sich ereignen auch wenn diese von der Regierung/Behörden etc. angeordnet werden.

 

VI. HAFTUNG DES MIETWAGENUNTERNEHMENS

1. Das Mietwagenunternehmen haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmangel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Mietwagenunternehmens zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Mietwagenunternehmens auftreten, wird das Mietwagenunternehmen bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Keine Haftung für vergessene Sach- und Wertgegenstände egal in welcher Höhe des Wertes.

3. Für die unbeschränkte Haftung des Mietwagenunternehmens gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

4. Weckaufträge werden vom Mietwagenunternehmen mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

5. Verspätungen und dadurch entstehende Ausfälle/Kosten und oder bei Nichtantritt des Fluges/Zug/Busfahrt wegen falscher Reservierung durch den Kunden kann dem Mietwagenunternehmen in keinem Fall angelastet werden, die Kunden sind angehalten Ihre Zeit so einzuplanen als das jederzeit was passieren kann. 

 

VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Fahrtdurchführung bedürfen der Schriftform. Eine Änderung der Form bedarf ebenfalls der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Mietwagenunternehmens und im Fahrzeug bei dem Zuständigen Mitarbeiter/Fahrer.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Mietwagenunternehmens. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Mietwagenunternehmens.

4. Es gilt deutsches Recht.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Fahrtaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.